Haben Sie in den letzten 10 Jahren eine Finanzanlage oder eine Lebens- /Rentenversicherung abgschlossen, verkauft oder
gekündigt?
Erfasst von der neueren Rechtsprechung zum Widerruf unter verschiedenen Gesichtspunkten sind grundsätzlich alle Finanzprodukte, für welche eine
Widerrufsbelehrung zu erteilen ist, davon betroffen sind z. B.:
-
Geschlossene Fondsbeteiligungen, Genussrechte, stille Beteiligungen
-
Nicht börsennotierte Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie weitere Wertpapiere
-
Nachrangdarlehen, Partiarische Darlehen
-
Lebensversicherungsankaufsmodelle, auch bereits abgewickelte
-
Gold- und Edelmetallsparverträge
-
Vermögensverwaltungsverträge
Holen Sie sich Klarheit durch Prüfung Ihres Vertrages.