Haben Sie in den letzten 10 Jahren eine Finanzanlage  oder eine Lebens- /Rentenversicherung abgschlossen, verkauft oder gekündigt?

 

Erfasst von der neueren Rechtsprechung zum Widerruf unter verschiedenen Gesichtspunkten sind grundsätzlich alle Finanzprodukte, für welche eine Widerrufsbelehrung zu erteilen ist, davon betroffen sind z. B.:

  • Geschlossene Fondsbeteiligungen, Genussrechte, stille Beteiligungen
  • Nicht börsennotierte Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie weitere Wertpapiere
  • Nachrangdarlehen, Partiarische Darlehen
  • Lebensversicherungsankaufsmodelle, auch bereits abgewickelte
  • Gold- und Edelmetallsparverträge
  • Vermögensverwaltungsverträge

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In folgenden Bereichen können wir Sie unterstützen

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